Forensische Institutsambulanz Altscherbitz

Außenansicht Forensische Institutsambulanz

Mit der Änderung des SächsPsychKG vom 31. August 2014 wurde die Einrichtung Forensischer Ambulanzen in Sachsen gesetzlich verankert. Damit nahm auch die Forensische Institutsambulanz Altscherbitz(FIA) ab 1. Januar 2015 in der Josephinenstraße 11, 04317 Leipzig-Reudnitz offiziell ihre Arbeit auf.

Bei den überwiegend aufsuchend betreuten Patienten der FIA handelt es sich um psychisch kranke oder geistig behinderte Straftäter, die erfolgreich behandelt wurden und auf Bewährung aus der Unterbringung entlassen werden konnten, da von ihnen keine schwerwiegenden Straftaten mehr zu erwarten sind. Die Betreuung ist in der Regel auf die Dauer der Führungsaufsicht beschränkt und beinhaltet keine kassenärztlichen Leistungen.

Die FIA hat vorrangig das Ziel, die Rehabilitation forensischer Patienten zu begleiten und auf ihrem Weg aus der oftmals langen Unterbringung in ein eigenständiges Leben außerhalb der Klinik zu unterstützen. Dazu gehören die vor der Entlassung anstehenden organisatorischen Aufgaben, z.B. Behördengänge oder die Hilfe bei der Einrichtung einer Wohnung, sowie die psychotherapeutische Begleitung durch Gespräche und regelmäßige persönliche Kontakte während der Zeit nach der Entlassung aus der Unterbringung. Außerdem kommt der FIA eine Kontrollfunktion zu, z.B. mit der Durchführung von Alkohol- oder Drogentests bei Patienten mit entsprechender Vorgeschichte und Bewährungsauflagen.

Ein weiteres Aufgabenfeld ist die Zusammenarbeit mit dem Helfersystem, in das der Patient nach der Entlassung aus dem Maßregelvollzug eingebunden wird (Psychiater, gesetzlicher Betreuer, Bewährungshelfer u. a.). Durch eine engmaschige Betreuung soll der Patient dabei unterstützt werden, die im Maßregelvollzug erlernten positiven und nützlichen Verhaltensweisen auch unter den Belastungen des Alltags dauerhaft umzusetzen. Erfahrungsgemäß kann institutionelle Nachsorge dabei helfen und somit zu einer nachhaltigen Stabilität ehemaliger Maßregelpatienten beitragen. Sollte es dennoch zu einem Rückfall in krankheitsbedingt kritisches Verhalten kommen, kann im Rahmen der Nachsorge schnell reagiert und eine mögliche Gefahr für die Allgemeinheit abgewendet werden.

Die Behandlung durch die FIA ist nur für Patienten möglich, die bereits im Maßregelvollzug nach §63 behandelt wurden und deren Übernahme in die Nachsorge als Bewährungsauflage angeordnet wurde. Hierzu gehören auch Patienten aus anderen Kliniken und anderen Bundesländern, die nach der Entlassung ihren Wohnsitz in der Region haben. Deren Übernahme ist vorab zwischen den behandelnden Ärzten und der FIA abzustimmen.

Das Team der FIA besteht aus fünf Mitarbeitern (Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Dipl.-Psychologin, Sozialpädagogen). Die Kontaktaufnahme zur FIA kann telefonisch erfolgen. Bitte wenden Sie sich dazu an das Chefarztsekretariat der Klinik für Forensische Psychiatrie, das täglich von 8 bis 16.30 Uhr unter Telefon 034204-87 4311 zu erreichen ist.