Krebsvorsorge

Oberkörper einer Frau von der Seite abgebildet, zu sehen ist der Bereich ab dem Arm bis kurz unter der Brust, sie trägt einen weißen BH,, davor hält die Frau eine weiße Blume,

Eine frühzeitige Diagnosestellung ist bei der Heilung von Krebs entscheidend. Für Frauen ab 20 Jahren kann die gynäkologische Krebsvorsorgeuntersuchung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben jährlich in Anspruch genommen werden.

    Zur Krebsvorsorge gehören:

    • ab dem 20. Lebensjahr: Kontrolle des Muttermundes mit Zellabstrich (Zytotest) und Tastuntersuchung der äußeren/inneren Geschlechtsorgane (einmal jährlich), weitere Infos zurGebärmutterhals-Früherkennung für Frauen zwischen 20 und 34 Jahren
    • ab dem 35. Lebensjahr: jährliche Tastuntersuchung mit Zellabstrichentnahme und kombiniertem Test aufHPV (Humane Papillomviren), alle 3 Jahre für gesetzlich Versicherte, weitere Infos zur Gebärmutterhals-Früherkennung für Frauen ab 35 Jahren
    • bis zum 25. Lebensjahr: Test auf eine Chlamydieninfektion (einmal jährlich), weitere Infos zum Chlamydienscreening 
    • ab dem 30. Lebensjahr: Blick-/Tastuntersuchung der Brustdrüsen (einmal jährlich)
    • ab dem 50. Lebensjahr: Darmkrebsvorsorge mittels Immunologischen Stuhltests (einmal jährlich); weitere Infos zur Darmkrebs-Früherkennung
    • ab dem 55. Lebensjahr: immunologischer Stuhltest (alle 2 Jahre), alternativ zur Darmspiegelung alle 10 Jahre
    • 50. bis 69. Lebensjahr: Brustkrebsfrüherkennung (Mammographie-Einladung erfolgt hierbei durch die Mammographie-Screeningseinheit), alle 2 Jahre
    Blutentnahme im Labor der Praxis.
    Blutentnahme im Labor der Praxis.

    Durch Früherkennungsuntersuchungen können Risiken frühzeitig entdeckt werden, sodass die Beschwerden im Idealfall gar nicht erst auftreten. Nutzen Sie zur Übersicht auch den Vorsorgechecker der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: zum Vorsorgechecker

    zurück zur Startseite der Praxis